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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Olympica Sport AG

§1 ABONNEMENTE

Monats- und Jahresabonnemente sowie Mehrfachkarten sind persönlich und nicht übertragbar. Sie müssen zur Registrierung immer an der Réception vorgewiesen werden. Sie haben nur Gültigkeit in den unter „Sparte“ bezeichneten Sportarten. Bei Unfällen, längerer Krankheit oder beruflicher Abwesenheit (mind. 4 Wochen) kann ein TIME-STOP gewährt werden (Arztzeugnis oder Bestätigung des Arbeitsgebers). Diese Aufzählung ist abschliessend.

§2 SPORTSCHUHE

In allen Anlagen des OCA darf nur mit sauberen, nicht färbenden Sport-Schuhen gespielt oder trainiert werden. (keine Strassen-Schuhe)

§3 ANNULATION VON RESERVIERTEN STUNDEN

Vorreservierte Stunden können am Vorabend bis 23.00 Uhr abgesagt werden. Später abgesagte Stunden müssen verrechnet werden, insofern sie nicht mehr verkauft werden können.

§4 GARDEROBENSCHRÄNKE

Abschliessbare Garderobenschränke oder Schliessfächer können bei uns gemietet werden.

§5 FERNBETREUTE ZEITEN

Der Fitness-Bereich ist von 5.00-8.00 Uhr und von 22.00-23.00 Uhr fernbetreut zugänglich für alle Olympica Fitness-Abo-InhaberInnen! Es hat im Fitness und in den Garderoben Notfall-Knöpfe um einen Alarm auszulösen sowie ein Notfall-Telefon um Rettungsdienst usw. zu alarmieren! Beim Lösen eines neuen Abonnements werden unsere Kunden über unsere fernbetreuten Fitness-Zeiten instruiert, in Kenntnis gesetzt und über das System informiert!

§6 PLATZMIETEN-REGELUNG: BADMINTON/TISCHTENNIS/TENNIS/BEACHVOLLEYBALL

Jeder Spieler bezahlt seinen Anteil an der Platzmiete mit Abo, bar, Kreditkarte, Gutschein etc.
Spielen 2, 3 oder 4 Spieler auf einem Feld, so wird die Platzmiete entweder halbiert, gedrittelt oder geviertelt. Jahres-Abo-Inhaber haben Ihren Anteil am Platz bezahlt. Jeder nicht Abo-Inhaber bezahlt entweder die Hälfte, einen Drittel oder einen Viertel der Platzmiete. 10er- & 20er-Karten für Badminton/Tischtennis/Tennis/Beachvolleyball gelten pro SPORTART und sind nur in den gemieteten Bereichen gültig. 10er- & 20er-Karten für Wochenkurse/Klettern/Fitness gelten pro Person und können in allen, vom OCA selbst angebotenen Sportarten (ohne Bowling), genutzt werden. Ohne Rückerstattung bei Tennis/Tischtennis/Badminton/Beachvolleyball

Pro Sportart und/oder Person ist jeweils ein Eintritt abzubuchen. Beachten Sie unbedingt den Ablauftermin Ihrer Abos, Kombi- oder Mehrfachkarten. Mehrfachkarten, deren Verfalltermin nicht länger als 3 Monate abgelaufen ist, können nur beim Bezug einer NEUEN Karte angerechnet werden. Länger abgelaufene Karten verfallen ohne Anspruch. Mehrfachkarten & Kombi-Abos sind persönlich und nicht übertragbar. Einzige Ausnahmen sind: Auf Familien (im gleichen Haushalt lebende, verheiratete Ehepartner) ausgestellte Mehrfachkarten, wie z.B. Heinzen Peter und Rosi, auch möglich für 2 Kinder der gleichen Familie. Bei der Kombination Kind und Elternteil gilt der Erwachsene als Basis für den Abo-Preis.

§7 WOCHENKURSE

Alle im saisonalen Angebot aufgeführten Sportkurse sind eingeschlossen gemäss Wochenkurs-Programm! Kann saisonal variieren! Alle Stunden können jederzeit aus dem Programm fallen, falls die nötige Teilnehmerzahl mehr als 6 Personen unterschreitet. Dies bleibt der Olympica AG vorbehalten!

§8 ZAHLUNGEN/ABOS & EINTRITTE

Alle Abos und Eintritte sind im Voraus bar oder per Kreditkarte zu bezahlen. Anschreiben und ein Bezahlen beim nächsten Eintritt sind nicht erlaubt. Einzeleintrittskarten (10er/20er) sind wie Bargeld und können bei Verlust nicht ersetzt werden.

§9 ABO-LAUFZEIT & KÜNDIGUNG

Abonnements sind auf maximal 1 Jahr ausgestellt und können nicht gekündigt werden. Die Laufzeit wird auf das Abonnement des Gastes geschrieben. Sie werden nicht automatisch verlängert und laufen nach dem Ausstellungszeitraum aus. Der Gast kann sich jederzeit über die Restlaufzeit beim Personal informieren und wird nicht automatisch von uns bei Ablauf informiert. Nach dem Ablauf des Abonnements kann der Gast selbst entscheiden, ob er selbiges neu abschliessen möchte. Die Olympica AG bietet keine Geld-Zurück-Garantie an.

§10 VERSICHERUNG / DIEBSTAHL

Versicherung ist Sache jedes Besuchers. Bei Unfällen lehnt die Olympica AG jegliche Haftung ab. Wertgegenstände können an der Réception abgegeben werden. Für Diebstähle in Garderoben und Allgemeinräumen kann keine Haftung übernommen werden.

§11 STORNIERUNG HOTELZIMMER

Einzelreservationen gelten im Normalfall als definitiv, wenn das Angebot des Olympica Hotels bestätigt wurde. Im Falle eines Rücktritts von der Reservierung wird die Übernachtung zu 100% in Rechnung gestellt/abgebucht.

§12 AUSSCHLUSS VON RECHTSANSPRÜCHEN BEI MINDERLEISTUNG

Abonnenten haben im Falle einer vorübergehenden oder dauerhaften Schliessung von Sportanlagen keinen Anspruch auf Rückerstattung, Schadensersatz oder sonstige Rechtsansprüche aufgrund der Minderleistung. Insbesondere werden keine Gebühren erstattet und keine Ersatzleistungen angeboten. Im Falle einer dauerhaften Schliessung oder einer vorübergehenden Schliessung, die länger als 14 Tage dauert, wird die Olympica AG die Abonnenten unverzüglich informieren.

§13 SONSTIGES

Die Olympica AG behält sich zeitliche und räumliche Einschränkungen vor, insbesondere für Reinigungs-, Reparatur- und Erneuerungsarbeiten während mindestens 1 Woche pro Jahr. In diesen Fällen ist eine Rückforderung von Mitgliederbeiträgen ausgeschlossen. (Änderungen der Preisliste jederzeit vorbehalten)

Lage in Brig-Glis / Gamsen beim Kreisel vom McDonalds

Sport & Wellness Hotel Olympica

Industriestrasse 94
CH-3902 Brig-Glis
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+41 27 924 35 50
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